Bereit für den European Accessibility Act? Hier erfährst du, was wichtig ist!

Barrierefreiheit ab 2025: Wichtige Infos zum European Accessibility Act

Der European Accessibility Act (EAA) klopft langsam an die Tür und bringt neue Anforderungen für digitale Dienstleistungen mit sich. Dieser EU-weite Rechtsrahmen soll sicherstellen, dass Websites und Webshops barrierefrei gestaltet werden, damit alle Menschen – unabhängig von ihren Fähigkeiten – gleichberechtigt daran teilhaben können.

Was bedeutet das für dich und die von dir gebuchten Lösungen? In diesem Beitrag geben wir dir einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des EAA und was du konkret beachten solltest.

Was du über Übergangsfristen wissen musst

Vielleicht fragst du dich, was mit bestehenden Websites und Webshops passiert, die du aktuell nutzt oder vor dem 28. Juni 2025 beauftragen möchtest. Gute Nachrichten: Es gibt eine Übergangsfrist!

Bis zum 27. Juni 2030 dürfen Unternehmen weiterhin Produkte einsetzen, die sie rechtmäßig vor dem 28. Juni 2025 zur Erbringung der jeweiligen Dienstleistungen genutzt haben. Wenn du also bereits vor diesem Datum einen Vertrag für deine Website oder deinen Webshop abgeschlossen hast, kannst du diesen – im ursprünglichen Umfang – bis zu diesem Zeitpunkt nutzen. Danach wird jedoch eine Anpassung an die neuen Richtlinien notwendig. Das bedeutet für dich:

  1. Bestehende Verträge bleiben gültig – bis maximal 2030, sofern sie vor dem Stichtag 2025 abgeschlossen wurden.
  2. Neue Anforderungen gelten ab 2025 – jede Änderung an bestehenden Lösungen oder die Beauftragung neuer Produkte muss ab diesem Zeitpunkt den EAA-Richtlinien entsprechen.

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Relaunch auf neue Template-Generation

Wenn du sicherstellen möchtest, dass deine Website oder dein Webshop alle aktuellen und zukünftigen Anforderungen des EAA erfüllt, empfehlen wir dir einen Relaunch auf unsere neueste Template-Generation. Diese wurde mit speziellem EAA-Fokus entwickelt, um alle bisher definierten Barrierefreiheitsrichtlinien zu erfüllen.

Unser Vertriebsteam berät dich gerne zu den Möglichkeiten eines Relaunches und erstellt ein maßgeschneidertes Angebot für deine Anforderungen:

Oliver Ponikwia
Telefon: +49 4403 99983-0
Mail: vertrieb@green-solutions.com


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