Allgemeine Geschäftsbedingungen der Green Solutions Software GmbH


1. Geltungsbereich, Änderungen

1.1. Geltungsbereich, Normenhierarchie, Abweichende Geschäftsbedingungen

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Green Solutions Software GmbH, Eva-Lessing-Str. 5, 26160 Bad Zwischenahn (nachfolgend „Green Solutions“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Green Solutions stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn Green Solutions in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.2. Angebot an Unternehmen/r

Green Solutions richtet sich mit ihren Angeboten und Leistungen, soweit nicht ausdrücklich abweichend erklärt, ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB an, d.h. an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Soweit der Kunde oder ein Interessent in seiner Eigenschaft als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, d.h. als natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, eine Geschäftsbeziehung mit Green Solutions eingehen möchte, weist er Green Solutions ausdrücklich auf diesen Umstand vor Vertragsabschluss hin.

1.3. Änderungen der AGB

Green Solutions kann diese AGB ändern, wenn die Änderung für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen von Green Solutions zumutbar ist. Über eine Änderung informiert Green Solutions den Kunden mindestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform. Der Kunde kann der Änderung innerhalb einer von Green Solutions gesetzten, angemessenen Frist in Textform widersprechen; widerspricht er nicht, gilt die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen als erteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen, wird die Geschäftsbeziehung auf Grundlage der nicht geänderten AGB fortgeführt; im Falle des Widerspruchs steht Green Solutions jedoch ein Sonderkündigungsrecht zu, das Green Solutions zwei Wochen nach Zugang des Widerspruchs durch Erklärung gegenüber dem Kunden ausüben kann. In der Änderungsmitteilung wird Green Solutions den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit, -frist und -folgen hinweisen.


2. Vertragsschluss, Preise, Zahlung, Verzug, Vertragslaufzeit und Kündigung

2.1. Form des Vertragsschlusses

Angebote von Green Solutions sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist als bindend bezeichnet. Ein Vertrag zwischen Green Solutions kommt zustande, indem Green Solutions die Annahme eines Angebots des Kunden auf Vertragsabschluss in Textform erklärt, wobei die Übermittlung per Email ausreichend ist.

2.2. Zahlungsweg, Rechnungsstellung

Die Zahlung auf das Bankkonto von Green Solutions hat durch Lastschrifteinzug zu erfolgen. Green Solutions kann bei berechtigtem Interesse, insbesondere bei mehr als einer Rücklastschrift des Kunden pro Vertragsjahr, den betreffenden Kunden von der Zahlungsmethode des Lastschrifteinzugs durch Erklärung in Textform ausschließen.Der Kunde stimmt zu, dass Green Solutions die fälligen Rechnungen per E-Mail an den Kunden sendet.

2.3. Preise und Preisänderungen

Sämtliche Preisangaben von Green Solutions verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

Erhöht oder vermindert sich künftig der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (auf der Basis 2020 = 100) gegenüber dem für den Monat des Vertragsschlusses veröffentlichten Index um mindestens zehn Prozent, so ändert sich der Mietzins automatisch im gleichen prozentualen Verhältnis nach unten oder oben zum jeweiligen Folgemonats.

Für den Fall, dass Green Solutions mit dem Kunden einen Festpreis vereinbart hat, ist Green Solutions jederzeit berechtigt, diesen Preis zu erhöhen, ohne dass der Kunde berechtigt ist, den Vertrag aus diesem Grund zu kündigen, wenn die Preiserhöhung nachweislich die Folge ist eines Rechts oder einer Pflicht aus Gesetzen oder Vorschriften oder durch eine Erhöhung der Einkaufskosten, Löhne usw. oder aus anderen Gründen bedingt ist, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren. In diesem Fall erhöht sich der Festpreis um einen den vorstehenden Umständen angemessen Rechnung tragenden Betrag. Erfolgt eine Preiserhöhung im Sinne des vorstehenden Absatzes (und nicht infolge einer Vertragsänderung) innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss, ist nur der Kunde berechtigt, den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen, es sei denn, Green Solutions ist bereit, den Vertrag auf der Grundlage des ursprünglich vereinbarten Preises zu erfüllen oder wenn die Preiserhöhung aus einem Recht oder einer Pflicht resultiert, denen Green Solutions gemäß dem Gesetz unterliegt.

2.4. Fälligkeit, Verzug, Verzugsschaden

Die Zahlung ist sofort nach Rechnungsstellung fällig. Der Kunde kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von vierzehn Tagen ab Zugang der Rechnung leistet. Hierbei ist maßgeblich, dass der Betrag innerhalb dieser Frist auf dem Bankkonto von Green Solutions eingegangen ist; bei Zahlung per Lastschrifteinzug gilt dies nur, sofern Green Solutions den Lastschrifteinzug rechtzeitig veranlasst hat. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann Green Solutions Verzugszinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich, mindestens jedoch die gesetzlichen Verzugszinsen verlangen. Zudem kann Green Solutions unbeschadet des § 288 Abs. 5 BGB für jede Mahnung eine Mahngebühr gemäß der aktuell gültigen Preisliste, maximal ein Betrag von 10 Euro, verlangen. Darüberhinausgehende Ansprüche von Green Solutions wegen Verzugs bleiben vorbehalten.

2.5. Einstellung der Leistung bei Verzug

Green Solutions ist berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen ganz oder teilweise einzustellen, wenn der Kunde sich mit der Zahlung eines Betrags, der dem durchschnittlich in den letzten drei Monaten vor Verzugseintritt (falls die Geschäftsbeziehung keine drei Monate andauert, seit Beginn der Geschäftsbeziehung) zu zahlenden Monatsbetrag entspricht, seit mindestens vier Wochen in Verzug befindet; die Zahlungspflicht des Kunden bleibt im Fall der Einstellung der Leistung unberührt.

2.6. Vertragslaufzeit, Kündigung

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 36 Monate und die Frist für die ordentliche Kündigung beträgt 6 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Falls nicht abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag mangels Kündigung um nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

Unbeschadet dessen steht den Parteien das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für Green Solutions liegt insbesondere dann vor, wenn die Voraussetzungen der Ziffer 2.5. dieser AGB gegeben sind, der Kunde seinen sonstigen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung schuldhaft zuwiderhandelt und trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe schafft oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Ordentliche und außerordentliche Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.


3. Leistungsgegenstand, Mängel

3.1. Leistungsumfang, Garantie

Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der in Textform geschlossene Vertrag oder die Annahmeerklärung von Green Solutions. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies ausdrücklich vereinbaren oder Green Solutions diese in Textform bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung in Textform oder einer Bestätigung durch Green Solutions in Textform. Stellt Green Solutions Zusatzleistungen ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Anspruch. Die Übernahme einer Garantie bedarf einer ausdrücklichen Erklärung von Green Solutions in Textform unter Verwendung des Begriffs „Garantie“. Leistungen von Green Solutions, die nicht Vertragsbestandteil sind, werden gemäß der aktuell gültigen Preisliste, die Green Solutions nach billigem Ermessen festlegt, abgerechnet.

3.2. Stand der Technik, Leistungsänderungen

Green Solutions erbringt ihre Leistungen nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Stand der Technik. Green Solutions behält sich darüber hinaus vor, bei einem berechtigten Interesse, insbesondere aus Gründen der Systemsicherheit oder –integrität, der mangelnden technischen Verfügbarkeit/des mangelnden Supports von Drittsoftware und –dienstleistungen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder Maßnahmen von Behörden, einzelne Bestandteile der von Green Solutions zu erbringenden Dienstleistungen zu deaktivieren oder zu ändern; dies gilt nur, soweit der Vertragszweck hierdurch nicht gefährdet wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

3.3. Leistungszeitpunkt

Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind vom Green Solutions schriftlich als verbindlich bezeichnet. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem Green Solutions durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt und Arbeitskampf. Fristen gelten auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Kunde eine vertragliche Mitwirkungsleistung nicht erbringt.

3.4. Teilleistungen

Green Solutions ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden sinnvoll nutzbar sind.

3.5. Leistungserbringung durch Subunternehmer

Green Solutions ist berechtigt, die Leistung durch Dritte (Subunternehmer) ausführen zu lassen.

3.6. Anzeigepflicht bei Mängeln

Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich gegenüber Green Solutions anzuzeigen. Soweit bei der Mängelbeseitigung die Mitwirkung des Kunden erforderlich ist, hat er Green Solutions hierbei nach Kräften zu unterstützen.

3.7. Mahnungen des Kunden

Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Eine Nachfrist muss angemessen sein; sie muss mindestens zwei Wochen betragen.


4. Pflichten des Kunden

4.1. Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten, Passwortsicherheit

Der Kunde ist verpflichtet, zutreffende und vollständige Angaben über seine Kontaktdaten sowie alle sonstigen für die Vertragsdurchführung relevanten Daten zu machen und Green Solutions unverzüglich über Änderungen zu informieren. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, die ihm von Green Solutions ggf. zum Zweck der Inanspruchnahme der Leistung überlassenen Benutzerdaten, insbesondere Passwörter und sonstige Authentifizierungsdaten, sicher aufzubewahren und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Der Kunde informiert Green Solutions unverzüglich, wenn er davon Kenntnis erlangt oder über Anhaltspunkte dafür verfügt, dass die Benutzerdaten einem unbefugten Dritten bekannt sind.

4.2. Rechtskonforme Nutzung der Leistungen, Freistellung

Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von Green Solutions rechtskonform zu nutzen und insbesondere nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte, zu verstoßen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist Green Solutions berechtigt, die Erbringung der Leistungen ohne Vorankündigung und ohne Verlust des Vergütungsanspruchs einzustellen, sofern eine Inanspruchnahme durch Dritte droht oder Green Solutions eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung vorgelegt wird, aus der sich eine entsprechende Verpflichtung von Green Solutions ergibt; Green Solutions wird den Kunden hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Kunde stellt Green Solutions von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die auf schuldhaften rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Die Freistellung erstreckt sich insbesondere auf Urheber-, Kennzeichen-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Freistellung von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

4.3. Mitwirkung

Der Kunde ist verpflichtet, Green Solutions bei der Erbringung der geschuldeten Leistungen auf eigene Gefahr und Kosten zu unterstützen, soweit die geschuldete Leistung nicht ohne Mitwirkung des Kunden erbracht werden kann. Zieht der Kunde zur Mitwirkung Dritte heran, hat er für sie wie für seine Erfüllungsgehilfen einzustehen.

4.4. Informationspflicht bei Ansprüchen Dritter

Wird der Kunde von Dritten über vermeintliche Rechtsverletzungen in Kenntnis gesetzt, die die Erbringung einer Leistung von Green Solutions betreffen, insbesondere über Verletzungen von Urheber-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten, ist der Kunde verpflichtet, Green Solutions unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen.

4.5. Datensicherung

Soweit die Datensicherung nicht zum Umfang, der von Green Solutions zu erbringenden Leistungen zählt, verpflichtet sich der Kunde, Datensicherungen durchzuführen, aufgrund derer entsprechende Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.


5. Haftung

Green Solutions, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften für Schäden und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur

bei Vorsatz,
bei der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Übernahme einer Garantie,
bei grober Fahrlässigkeit, wobei die Haftung der Höhe nach beschränkt ist auf den typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden sowie bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, wobei die Haftung von Green Solutions der Höhe nach beschränkt ist auf den typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden, wobei im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die Haftungsregelung des § 44a TKG in jedem Fall unberührt bleibt.

Im Übrigen ist eine Haftung von Green Solutions ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangenen Einsparungen, Reputationsschäden und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen.


6. Geistiges Eigentum

1. Green Solutions behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm aufgrund des Urheberrechtsgesetzes und/oder anderer geistiger Gesetze und Vorschriften zustehen.

2. Green Solutions verleiht nur gelieferte Werke und zur Verfügung gestellte Dienste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Texte, Websites, Webshops, Apps, Fotos, Bilder, Beratung, technische Beschreibungen, funktionale Designs, digitale Newsletter, Newsletter-Systeme und andere damit verbundene Dienste, an den Kunden und wird niemals Quellcodes und das geistige Eigentum an den oben genannten Waren herausgeben.

3. Die Nutzung der gelieferten Werke und bereitgestellten Dienste erfolgt ausschließlich zu den im Vertrag vorgesehenen Zwecken und solange der Auftraggeber seine Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt. Soweit keine Vereinbarungen über die Verwendungszwecke getroffen wurden, beschränkt sich das Nutzungsrecht des Auftraggebers auf die Nutzung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geplant war. Diese Pläne sind Green Solutions vor Vertragsschluss nachweislich bekannt zu geben.

4. Green Solutions ist berechtigt, die durch die Ausführung eines Vertrags gewonnenen Erkenntnisse auch für andere Zwecke und gegenüber Dritten zu verwenden.


7. Websites, E-Mail-Marketing, Newsletter und Support

1. Green Solutions garantiert nicht, dass die Websites und Systeme in Verbindung mit allen Arten oder neuen Versionen von Web- und Internetbrowsern und anderer Software ordnungsgemäß funktionieren. Green Solutions garantiert auch nicht, dass die Website in Verbindung mit allen Arten von Geräten ordnungsgemäß funktioniert.


8. Software- und Datenüberlassung

8.1. Einräumung von Nutzungsrechten durch Green Solutions

Green Solutions räumt dem Kunden im Umfang der vereinbarten Leistungspflichten an der zur Verfügung gestellten eigenen Software, eigenen Inhalten / Daten (z.B. Fotos, Videos, Beschilderungen) sowie der Software und den Inhalten von Dritten ein zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages zuzüglich einer angemessenen Übergangszeit beschränktes einfaches Nutzungsrecht in demjenigen Umfang ein, der für die Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist. Die Übertragung sowie die Einräumung von Unterlizenzen und/oder Nutzungsüberlassungen an Dritte sind dem Kunden nicht gestattet. Nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde sämtliche ggf. ihm überlassenen oder von ihm erstellte Vervielfältigungsstücke unverzügliches spätestens aber nach 1 Monat nach Vertragsende zu löschen bzw. zu vernichten.

8.2. Verwendungsregelung

Bei der Verwendung aller Fotos, die patent-, oder sortenschutzrechtlich geschütztes Pflanzenmaterial beinhalten, ist zu beachten, dass diese nur mit dem patent- oder sortengeschützten Pflanzen in Verbindung gebracht werden dürfen, wenn die Genehmigung des Inhabers des Patent, der Marke oder Sortenschutzrechtes vorliegt. Bei Pflanzennamen, die zugleich eine eingetragene Marke darstellen, dürfen die Fotos nur dann mit dem Markennamen in Verbindung gebracht werden, wenn eine Zustimmung des Inhabers zur Verwendung der Marke vorliegt. Alle innerhalb des Angebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Der Kunde stellt Green Solutions von allen Ansprüchen Dritter aufgrund absprachewidriger Verwendung der überlassenen Foto-Lizenzen frei.


9. Service Level

Green Solutions verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Dienste während der Betriebszeit in der vereinbarten Qualität zur Verfügung zu stellen. Die Betriebszeit ist täglich rund um die Uhr mit Ausnahme der Wartungsfenster. Die Wartung kann jeweils Montag bis Sonntag zwischen 17:00 Uhr und 08:00 und dann, wenn Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung des Betriebs dringend erforderlich sind, erfolgen (Wartungsfenster). In der übrigen Zeit stehen die vertraglich vereinbarten Dienste über mindestens 98% der jährlichen Betriebsdauer hinweg zur Verfügung (vereinbarte Qualität).


10. Schlussbestimmungen

10.1. Vertraulichkeit

Die Parteien werden über alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how („vertrauliche Informationen“) Stillschweigen wahren; diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, (i) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; (ii) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieser Vertraulichkeitsklausel beruht; (iii) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen, wobei, soweit zulässig und möglich, der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben wird, gegen die Offenlegung vorzugehen. Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieser Vertraulichkeitsklausel entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung der Geschäftsbeziehung kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

10.2. Abtretungsverbot, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

Der Kunde kann Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Green Solutions an Dritte abtreten, wobei die Zustimmung nicht unbillig verweigert werden darf; § 345a HGB bleibt unberührt. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Kunden nur innerhalb des jeweiligen Vertrages zu. Der Kunde kann gegen Forderungen von Green Solutions nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

10.3. Gerichtsstand, Rechtswahl

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Sitz von Green Solutions. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder im Zeitpunkt der Klageerhebung weder sein Wohnsitz noch sein gewöhnlicher Aufenthaltsort bekannt sind. Green Solutions ist berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Auf die Geschäftsbeziehung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

10.4. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollten sie eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.


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