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Meldepflicht für Kassensysteme – Das musst du wissen!

Fristen, Pflichten und Vorgehen für Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)

Wichtige Informationen zur Meldung von Kassensystemen

Seit dem 1. Januar 2020 besteht die gesetzliche Verpflichtung, Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten und sowohl die Kassen als auch die TSEs beim Finanzamt zu melden. Die TSE-Pflicht und die damit verbundene Meldepflicht sind auf deutsche Steuerpflichtige und deren Betriebsstätten in Deutschland beschränkt!

Mit dem BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 wurden die konkreten Anforderungen für die Mitteilungspflicht gemäß § 146a Absatz 4 der Abgabenordnung (AO) definiert.


Wichtige Fristen zur Meldung von Kassensystemen

  • Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, also deine bestehenden Kassen, müssen bis spätestens 31. Juli 2025 angemeldet werden.
  • Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, müssen innerhalb eines Monats nach der Anschaffung gemeldet werden. Dies gilt auch für gemietete oder geleaste Kassensysteme. Bei deren Außerbetriebnahme müssen sie abgemeldet werden.
  • Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommen werden, sind von der Mitteilungspflicht ausgenommen.

Technische Anforderungen an die Meldung

Ab dem 1. Januar 2025 können die Meldungen ausschließlich elektronisch über „Mein ELSTER“ oder die ERiC-Schnittstelle übermittelt werden. Eine papierbasierte Meldung ist nicht möglich. Wichtig ist, dass alle Kassensysteme einer Betriebsstätte einheitlich in einer XML-Datei gemeldet werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Betriebsstätte unterschiedliche Kassensysteme eingesetzt werden, beispielsweise in einem Café oder auf einem Friedhof.

Wenn du also in deinem Betrieb neben den LIDIS-Kassen auch noch andere Kassensysteme nutzt, musst du diese der XML-Datei aus dem efsta-Portal ggf. manuell hinzufügen. Sprich hierzu am besten deinen anderen Kassenanbieter an.

Unterstützung durch das efsta-Portal

Das efsta-Portal erleichtert dir die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen. Alle für die Meldung benötigten Daten sind bereits im Portal hinterlegt. Ab dem 1. Januar 2025 wird ein XML-Download der geforderten Daten bereitgestellt. Diese XML-Dateien sind so formatiert, dass sie direkt über „Mein ELSTER“ oder die ERiC-Schnittstelle hochgeladen werden können.

Inhalt der Meldung

Bei der Meldung von Kassensystemen sind folgende Angaben erforderlich:

  • Der Name des Steuerpflichtigen
  • Die Steuernummer
  • Die Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (zTSE) gemäß § 146a Absatz 4 AO
  • Die Art der verwendeten Kassensysteme
  • Die Anzahl der Kassensysteme je Betriebsstätte
  • Das Datum der Anschaffung der Kassensysteme
  • Das Datum der Außerbetriebnahme der Kassensysteme

Diese neuen Anforderungen sind wichtig, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und mögliche Sanktionen zu vermeiden.


Das musst du tun

1. Anmeldung im EFSTA-Portal, um die Exportdatei zu erstellen
2. Export der XML-Datei
3. Upload der Datei in “Mein Elster”


LIDIS Webinar im Januar

Wir werden hierzu im Januar noch ein Webinar anbieten, um die Bedienung einmal zu zeigen und weitere Fragen zu beantworten.
Hierzu erhältst du eine separate Einladung per Newsletter.


Hast du Fragen zu dem Thema?

Dann nimm gerne Kontakt mit uns auf, wir helfen dir gerne weiter: support@green-solutions.com

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